Gesuch um Anschluss an eine Aufsichtsorganisation
Ihr Unternehmen war bislang ein nicht bewilligungspflichtiger Vermögensverwalter und Sie müssen sich einer Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen?
AvelaLaw unterstützt Sie:
- bei der Erarbeitung und Einreichung Ihres Aufnahmegesuches
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